Die Krobatschek Privatstiftung orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

1. Primum non nocere ("Primär soll die Hilfe nicht schaden")
2. Reflexion und Explikation der Helfermotive
3. Ein zeitgemäß interpretiertes Subsidiaritätsprinzip

Aus diesen Grundsätzen leiten sich folgende Handlungsregeln ab:

Hilfe, die entmündigt, schadet den Hilfsbedürftigen mehr als sie ihnen nützt.
Hilfe ist nur hilfreich, wenn sie die Selbstorganisationsfähigkeit der
Hilfsbedürftigen respektiert und fördert ("Hilfe zur Selbsthilfe").
Es gibt keine "Patent-Lösungen" von Seiten der Helfer.
Hilfe erfolgt immer nur kontext- und fallbezogen.
Es werden Lösungen bevorzugt, die mit den Hilfsbedürftigen gemeinsam
entwickelt werden können.
<< zurückweiter >>