Die
Krobatschek Privatstiftung orientiert sich an folgenden Grundsätzen:
1. Primum non nocere ("Primär
soll die Hilfe nicht schaden")
2. Reflexion und Explikation der Helfermotive
3. Ein zeitgemäß interpretiertes Subsidiaritätsprinzip
Aus
diesen Grundsätzen leiten sich folgende Handlungsregeln ab:
Hilfe,
die entmündigt, schadet den Hilfsbedürftigen mehr
als sie ihnen nützt.
Hilfe ist
nur hilfreich, wenn sie die Selbstorganisationsfähigkeit
der
Hilfsbedürftigen
respektiert und fördert ("Hilfe zur Selbsthilfe").
Es gibt keine "Patent-Lösungen" von
Seiten der Helfer.
Hilfe erfolgt immer nur kontext- und
fallbezogen.
Es werden Lösungen bevorzugt, die mit den Hilfsbedürftigen
gemeinsam
entwickelt
werden können.
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